Internationales Steuerrecht


Durch unsere Spezialisierung auf internationales Steuerrecht haben wir in München ein umfangreiches Know-how mit Auslandssachverhalten:

  • Profitieren Sie von unserem Know-how über Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland abgeschlossen hat. Wir stellen sicher, dass Ihre Einkünfte entsprechend den Regeln nicht doppelt besteuert werden.
  • Als deutsche Niederlassungen ausländischer Mutterkonzerne passen Sie optimal in unsere Mandantenstruktur. Nutzen Sie unser umfangreiches Wissen.
  • Für Steuerausländer (Personen mit Einkünften im Inland und Wohnsitz im Ausland) bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und kurze Wege mit modernen Kommunikationsmitteln. Gerne vertreten wir Ihre Interessen als Bevollmächtigter gegenüber den Finanzbehörden.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz/Betriebsstätte in Deutschland und betreiben  internationale Geschäfte. Klären Sie mit uns steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen und gestalten Sie Ihre Auslandstransaktionen optimal.

Lernen Sie von uns, wie Sie Ihre Verrechnungspreise und sonstigen Transaktionen mit ausländischen Konzerngesellschaften gestalten können.


Sprechen Sie uns an, unverbindlich.

Gerne von Montag – Freitag telefonisch unter (089) 85 63 47 1-0
oder per E-Mail: info@ruhland-stb.de



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